In diesen Klassen bilde ich dich aus.
Führerschein mit 17
B17 - begleitetes Fahren - Frühestens mit 16 1/2 Jahren kann mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten bei der Führerscheinstelle eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Die Ausnahmegenehmigung wird in der Regel erteilt, wenn keine Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen sind. Die Führerscheinausbildung erfolgt wie sonst auch in der Fahrschule. Die praktische Prüfung kann frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden.
Nach bestandener Prüfung...
...erhält man frühestens am 17. Geburtstag eine Prüfbescheinigung mit der Ausnahmegenehmigung. Diese ist nur in Deutschland gültig und berechtigt auch das begleitende Fahren in nicht daran teilnehmenden Bundesländern.
Die in der Führerscheinklasse B enthaltenen Führerschein- klassen M, S und L sind auch bei Erwerb der Prüfbescheinigung mit 17 Jahren enthalten. Die enthaltenen Führer- scheinklassen M, S und L gelten ohne Einschränkungen und Auflagen.
Weitere Info´s hierzu gibt es unter
www.bf17.de
Wie der Name des Modellversuchs schon sagt ...
... muss bei jeder Fahrt eine in der Prüfbescheinigung eingetragene Begleitpersonen mitfahren.
Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren den Führerschein Klasse B oder Klasse 3 haben und darf bei Erteilung der Prüfbescheinigung höchstens drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg haben. Der Fahrer darf keinen Alkohol trinken und für die Begleitperson gilt die 0,5-Promille-Grenze. Fahrer und Begleitperson dürfen keine verbotenen berauschenden Mittel zu sich nehmen. Die Begleitperson soll den Fahrer nur beraten und darf nicht in die Fahrzeugbedienung eingreifen. Eine Unterweisung der Begleitpersonen wird empfohlen, ist aber nicht vorgeschrieben.
(Quelle: fahrschule.de - Alle Angaben ohne Gewähr)
Klasse B + B17 (ab 17)Alter : ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren
gültig für alle Kraftfahrzeuge mit Schaltgetriebe maximal 3.500 kg zG (zulässige Gesamtmasse) und mit einem Anhänger mit maximal 750 kg zG. Es darf höchstens 8 Sitzplätze außer dem Führersitz geben.
Sonstige Regelungen: Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen; Einschluss der Klassen L und AM; Wegfall der Bestimmung “zG des Anhängers darf maximal der Leermasse des Zugfahrzeugs entsprechen”. Neu: Neue Anhängerregelung – Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von max. 750 kg darfst du immer mitnehmen. Anhänger über 750 kg darfst du jetzt immer dann ziehen, wenn die zG der Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht übersteigt. |
Klasse B96 (ab 17)Alter: ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren
Hilfe nötig? Ihr wisst nicht genau, ob ihr euren Anhänger damit ziehen könnt? Kommt einfach mal in der Fahrschule vorbei und wir helfen euch gerne kostenlos bei der Berechnung eurer Zugkombination.
Sonstige Regelungen: Es ist keine theoretische oder praktische Prüfung erforderlich! |
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Klasse BE (ab 17)Alter: ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren
gültig für die Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit über 750 kg und Kombination, aber maximal 3.500 kg Gesamtgewicht des Anhängers. Es ist also maximal eine Kombination PKW 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht + Anhänger 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht möglich. Vorbesitz: Klasse B Sonstige Regelungen: Es ist keine Theorieprüfung, sondern nur noch die praktische Prüfung, drei Überland-, eine Nachtfahrt- und eine Autobahnfahrt erforderlich. Ich haben den Anhänger und sorgen für die notwendige Beladung von 800 kg zur praktischen Prüfung. Du lernst außerdem das Rangieren und das richtige An- und Abkuppeln des Anhängers. So bist du fit für die Praxisprüfung. |
Klasse L (ab 16)Alter: ab 16 Jahren
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge (auch mit Anhänger) dürfen eine bbH von höchstens 25 km/h haben.
Sonstige Regelungen: Es ist nur eine Theorieprüfung zu absolvieren. |
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Klasse A (ab 20)Alter: 20 Jahre bei Aufstieg von “A2” auf “A”, 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb. ![]()
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 kW, Leistung über 15 kW.
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Klasse A2 (ab 18)Alter: ab 18 Jahren
Habt ihr den PKW Führerschein vor dem 01.04.1980 erworben oder seid schon im Besitz der Klasse A1 bis 125 ccm, benötigt ihr für den Aufstieg auf die Klasse A2 (alle Motorräder bis 48PS) nur noch eine praktische Prüfung. Es sind keine Pflichtfahrstunden, kein Theorieunterricht und keine theoretische Prüfung notwendig! gültig für Krafträder mit Leistung von maximal 35 kW / 48 PS. Das Verhältnis von Leistung/Gewicht beträgt maximal 0,2 kW/kg.
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Klasse A1 (ab 16)Alter: ab 16 Jahren gültig für Krafträder mit Hubraum maximal 125 ccm und Leistung von maximal 11 kW / 15 PS. Das Verhältnis von Leistung/Gewicht beträgt maximal 0,1 kW/kg. Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h; Leistung maximal 15 kW.
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Klasse AM (ab 16)Alter: ab 16 Jahren Neu: AM ist eine neue Klasse – Ehemals Klasse M (Moped 50ccm/45km/h). Zudem wurde die alte Klasse S (Quad 50ccm/45km/h) in die neue Klasse AM integriert. Wenn du den Führerschein Klasse B oder B17 machst, bekommst du die Klasse AM automatisch mit erteilt. Die Bedienung ist kinderleicht, da die Roller mit Automatikschaltung ausgerüstet sind. Also nur bremsen oder Gas geben. Die praktische Prüfung muss mit einem zweirädrigen Fahrzeug abgelegt werden.
Sonstige Regelungen: Du kannst mit 15 1/2 Jahren mit der Ausbildung beginnen. Es sind keine Sonderfahrten wie Überland, Autobahn oder Nachtfahrten vorgeschrieben. Du musst nur Theorieunterricht und ein paar Übungsfahrten machen sowie eine theoretische und praktische Prüfung ablegen. Es gibt keinen Einschluss anderer Klassen. Leider wird dir bei der Klasse AM die zweijährige Probezeit nicht angerechnet.
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Mofa (ab 15)Alter: ab 15 Jahren
Eine praktische Prüfung ist für die Prüfbescheinigung nicht nötig. Voraussetzungen für den Mofa FührerscheinDen Mofa Führerschein darf man ab einem Alter von 15 Jahren haben. In der Fahrschule anmelden, darf man sich bereits mit 14,5 Jahren, damit man passend mit 15 den Führerschein hat. Um sich aber anzumelden benötigen Minderjährige die Einverständniserklärung ihrer Eltern. Mit einem Mofa Führerschein darf man natürlich nur bestimmte Fahrzeuge fahren bzw. diese dürfen nur eine bestimmte Leistung vorweisen.
Ausschlaggebend ist, was in den Fahrzeugpapieren steht. Damit sind sowohl motorisierte Fahrräder als auch gedrosselte Roller erlaubt. Man darf man mit der Mofa-Prüfbescheinigung allerdings keine zweite Person mitnehmen, auch wenn ein zweiter Sitzplatz vorhanden ist. Um die Prüfbescheinugung zu erhalten, muss man auch ein biometrisches Passfoto machen lassen. Zusätzlich zur Prüfbescheinigung müssen Fahrzeugpapiere und Versicherungsnachweis ständig mitgeführt werden. Einzige Ausnahme: Personen, die vor dem 1. April 1965 geboren wurden. Sie brauchen Fahrzeugpapiere und Versicherungsnachweis, dürfen aber ohne Ausbildung fahren. |